Pflegeplatzbewilligung

Mit Inkrafttreten des neuen Kinder- und Jugendheimgesetzes (KJG) zusammen mit der Kinder- und Jugendheimverordnung am 1. Januar 2022 ist neu das Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) für Bewilligungen von Pflegeverhältnissen zuständig.

Pflegefamilien, die regelmässig Kinder im Rahmen von Kriseninterventionen aufnehmen wollen (entgeltlich oder unentgeltlich), benötigen unabhängig von der Dauer der Betreuung sowohl eine Grundbewilligung wie auch eine Bewilligung für jedes aufzunehmende Kind.

So oft als möglich, mindestens aber einmal jährlich wird die Familie durch eine Fachperson der Aufsichtsbehörde (Amt für Jugend und Berufsberatung) besucht.

Weiterführende Informationen sind auf der Website des Amt für Jugend und Berufsberatung zu finden.