Kind geschiedener Eltern

Elterliche Sorge: Geschiedene Eltern, die sich über eine Neuregelung der elterlichen Sorge einig sind, können diese auf gemeinsamen Antrag hin bei der für den Wohnort des Kindes zuständigen KESB beantragen. Sind sich die Eltern nicht einig, muss ein Elternteil beim Bezirksgericht klagen.

Besuchsrecht: Wenn sich seit der Scheidung die Verhältnisse eines Elternteils wesentlich geändert haben und eine Neuregelung des Besuchsrechts im Interesse des Kindes liegt, kann die zuständige KESB auf Antrag eines Elternteils oder des urteilsfähigen Kindes eine Neuregelung festlegen und das Scheidungsurteil entsprechend abändern.

Unterhaltsbeiträge: Geschiedene Eltern, die sich einig sind, können bei der zuständigen KESB eine Vereinbarung betreffend Neuregelung der Unterhaltsbeiträge zur Genehmigung einreichen. Bei Uneinigkeit muss direkt beim Bezirksgericht geklagt werden.