Stabile KESB-Zahlen, neues Weiterbildungsprogramm
Die Anzahl Massnahmen der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) im Kanton Zürich bleibt im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung stabil: Wie im Vorjahr sind 2,9 Prozent der Erwachsenen und 1,1 Prozent der Minderjährigen von einer Erwachsenen- bzw. Kindesschutzmassnahme betroffen. Die KESB setzen auf massgeschneiderte Weiterbildungen, um die Qualität ihrer Entscheide weiter zu verbessern.
Die Anzahl KESB-Massnahmen im Kanton Zürich bleibt im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung stabil: Wie im Vorjahr sind 2,9 Prozent der Erwachsenen und 1,1 Prozent der Minderjährigen von einer Erwachsenen- bzw. Kindesschutzmassnahme betroffen. In absoluten Zahlen nehmen die Erwachsenenschutzmassnahmen parallel zum Bevölkerungswachstum zu, die Kindesschutzmassnahmen leicht ab: Bestanden Anfang 2018 13’806 Erwachsenen- und 7’681 Kindesschutzmassnahmen, waren es Ende 2018 13’981 bzw. 7’459. Diese Zahlen entstammen dem jährlichen Kennzahlenbericht der KESB-Präsidienvereinigung Kanton Zürich (KPV), der heute zum fünften Mal erscheint.
Massgeschneiderte Weiterbildungen
Einen Fokus legte die KPV auf die Konzipierung massgeschneiderter Weiterbildungen. Zusammen mit der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) wurden mehrtägige Weiterbildungen erarbeitet, die auf die Bedürfnisse der KESB-Mitarbeitenden der unterschiedlichen Fachrichtungen abgestimmt sind. Der mehrtägige Fachkurs «Gesprächsführung in anspruchsvollen Situationen» richtet sich primär an Juristinnen und Juristen und wurde bereits viermal durchgeführt. Aufgrund der positiven Rückmeldungen und der grossen Nachfrage wird zudem eine Fortsetzung angeboten. Für Fachmitarbeitende aus den Bereichen Soziale Arbeit, Pädagogik und Psychologie wird neu die Weiterbildung «Verfahrensrecht – Grundlagen und Stolpersteine» angeboten. Explizit für den Bereich des Kindesschutzes wurden Kurse zur Entwicklung von Kindern und zur Entscheidfindung erarbeitet.
Die Kurse werden laufend ausgewertet, um sie weiter auf die spezifischen Bedürfnisse von KESB-Mitarbeitenden anzupassen. Dank der intensiven Zusammenarbeit mit der ZHAW kann rasch auf sich verändernde Bedürfnisse reagiert werden. Zusätzlich werden dieses Jahr erstmals zwei Supervisionsgruppen angeboten. Aus verschiedenen KESB im Kanton Zürich bearbeiten Fachmitarbeitende unter Anleitung eines Supervisors speziell komplexe oder heikle Fallfragen. Neben dem Lerneffekt findet auf die Weise ein KESB-übergreifender Praxisaustausch statt. Die einzelnen KESB können dadurch ihre eigenen Vorgehensweisen überprüfen und bei Bedarf anpassen.