Medienmitteilung zu den KESB-Kennzahlen 2021

Leichte Zunahme der Kindesschutzmassnahmen im Kanton Zürich

Heute publiziert die KESB-Präsidienvereinigung Kanton Zürich (KPV) ihren Kennzahlenbericht für das Jahr 2021. Im Bereich Erwachsenenschutz sind die Zahlen der Kindes- und Erwachsenenschutz-behörden im Kanton Zürich relativ stabil geblieben. Hingegen zeigte sich bei den Kindesschutz-massnahmen eine leichte Zunahme. 

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) im Kanton Zürich ordneten 2021 2’064 Massnahmen für Minderjährige an, 1’746 hoben sie auf. Der Bestand an Massnahmen stieg damit von 7’715 am Jahresanfang auf 8’033 am Jahresende, was einem Anstieg um 4,1 Prozent entspricht, der deutlich über dem Bevölkerungswachstum dieser Gruppe von 1,1 Prozent liegt. Die KESB-Präsidien führen den Anstieg primär auf die Pandemie zurück. Einerseits fielen einige Unterstützungsangebote weg oder waren überlastet. So waren teilweise die Plätze für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Kliniken und bei ambulanten Therapeuten rar sowie Kitas und Horte geschlossen, und aufgrund der Covid-Restriktionen, von Isolation und Erkrankungen konnten weniger Grosseltern und andere Verwandte einspringen. Andererseits haben sich vor allem ab Herbst 2020 die Meldungen im Kindesschutz gehäuft, weil das Unterrichten zu Hause die Familiensysteme, aber auch die Jugendlichen belastete.

Bei den Erwachsenen ordneten die KESB 2021 1’772 Massnahmen an, 1’603 hoben sie auf. Der Bestand an Massnahmen stieg damit von 14’272 am Jahresanfang auf 14’441 am Jahresende, was einem Anstieg um 1,2 Prozent entspricht und angesichts des Bevölkerungswachstums (0,7 Prozent) als relativ stabil betrachtet werden kann. 

Im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung besteht für 2,9 Prozent der Minderjährigen und für 1,1 Prozent der Erwachsenen eine Massnahme. Erstere Zahl variiert seit Jahren im Zehntelprozentbereich, letztere ist seit 2017 unverändert. 

Beispiele für Kindesschutzmassnahmen sind die Errichtung einer Beistandschaft oder die Weisung an Eltern, an einer Mediation teilzunehmen. Beispiele im Bereich Erwachsenenschutz sind die Errichtung einer Beistandschaft und die Validierung eines Vorsorgeauftrags.

Diese Zahlen entstammen dem Kennzahlenbericht der KESB-Präsidienvereinigung Kanton Zürich (KPV) für das Jahr 2021, der heute publiziert wird.