Medienmitteilung zu den KESB-Kennzahlen 2020

Stabile Zahlen zu Kindes- und Erwachsenenschutz im Kanton Zürich

Trotz Pandemie verzeichnen die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden im Kanton Zürich 2020 insgesamt stabile Zahlen. Dies zeigt der Kennzahlenbericht der KESB-Präsidienvereinigung Kanton Zürich (KPV), der heute publiziert wird.

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) im Kanton Zürich ordneten 2020 1’878 Massnahmen für Minderjährige an, 1’684 hoben sie auf. Der Bestand an Massnahmen stieg damit von 7’521 am Jahresanfang auf 7’715 am Jahresende, was einem Anstieg um 2,6 Prozent entspricht.

Bei den Erwachsenen ordneten die KESB 2021 1’638 Massnahmen an, 1’433 hoben sie auf. Der Bestand an Massnahmen stieg damit von 14’067 am Jahresanfang auf 14’272 am Jahresende, was einem Anstieg um 1,5 Prozent entspricht.

Angesicht des Bevölkerungswachstums von rund einem Prozent erweisen sich diese leicht ansteigenden Zahlen auch im Kontext der Pandemie als relativ stabil. Im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung besteht für 2,8 Prozent der Minderjährigen und für 1,1 Prozent der Erwachsenen eine Massnahme. Erstere Zahl variiert seit Jahren nur im Zehntelprozentbereich, letztere ist seit 2017 unverändert. Beispiele für Kindesschutzmassnahmen sind die Errichtung einer Beistandschaft oder die Weisung an Eltern, an einer Mediation teilzunehmen. Beispiele im Bereich Erwachsenenschutz sind die Errichtung einer Beistandschaft und die Validierung eines Vorsorgeauftrags.

Diese Zahlen entstammen dem Kennzahlenbericht der KESB-Präsidienvereinigung Kanton Zürich (KPV) für das Jahr 2020, der heute publiziert wird.