Empfehlungen für eine gute Zusammenarbeit zwischen KESB und Gemeinden

Seit 1. Januar 2013 sind die Kindes- und Erwachsenschutzbehörden (KESB) im Kanton Zürich neu organisiert. Herausfordernd war in der Aufbauphase die Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und der KESB insbesondere in kostenintensiven Fällen oder beim Austausch von vertraulichen Informationen .

Eine Arbeitsgruppe aus Gemeindepräsidentenverband Kanton Zürich (GPV), KESB-Präsidienvereinigung (KPV) und die Sozialkonferenz des Kantons Zürich (SoKo) hat sich intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt und gemeinsame Empfehlungen erarbeitet. Basierend auf der Arbeitsgruppe haben GPV, KPV und SoKo Empfehlungen für eine gute Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden und den interkommunalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden verabschiedet. Damit sollen eine effiziente Zusammenarbeit zwischen KESB und Gemeinden sichergestellt und Doppelspurigkei-ten vermieden werden. Der neue Leitfaden wird in diesen Tagen den Städten, Gemeinden und KESB des Kantons Zürich übermittelt.

Im vorliegenden Leitfaden empfehlen die drei Verbände, dass jede Gemeinde eine Kon-taktperson für die KESB bezeichnet, beispielsweise die Sozialvorsteherin oder den Leiter des Sozialdienstes. Bei der Eröffnung eines Verfahrens soll die KESB bei der Kontaktperson jeweils einen Amtsbericht einholen. So erhält die KESB Zugang zu den für das Verfahren relevanten Informationen, die in der Gemeinde über die betroffene Person vorhanden sind. Die Gemeinde hat dabei auch innert drei Tagen die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben, ob aus ihrer Sicht Massnahmen notwendig sind oder ob die Unterstützung der Person ihres Wissens nach bereits anderweitig sichergestellt ist.

Klärungen bringen die Empfehlungen bei der Erteilung von Kostengutsprachen. Ordnet die KESB familienergänzende Hilfen wie eine Familienbegleitung oder eine Platzierung an, ist die Gemeinde an den Entscheid gebunden. Die Gemeinde erteilt darauf eine be-fristete Kostengutsprache. Spätestens nach einem Jahr überprüft die KESB die von ihr angeordnete Massnahme auf ihre Notwendigkeit. Weitere Klärungen enthalten die Empfehlungen in Bezug auf dringliche Platzierungen und kostenintensive Massnahmen. Ausserdem legen die drei Verbände Wert auf einen regelmässigen Austausch der Verantwortungsträger. Er soll helfen, die Vertrauensbasis weiter zu stärken.

Diese Empfehlungen wurden von einer Arbeitsgruppe erarbeitet, an der je zwei Personen seitens GPV, KPV und SoKo mitwirkten. Sie wurden von den drei Verbänden in der ersten Dezember-Hälfte verabschiedet. Nicht Gegenstand der Arbeitsgruppe war das Zusammenspiel zwischen Schulen und KESB, zu dem derzeit eine eigene Empfehlung ausgearbeitet wird.

Medienmitteilung vom 15. Dezember 2015