Aufsicht über die KESB

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) haben die Aufgabe, Entscheide zu treffen, die zuweilen einen sehr schwerwiegenden Eingriff in die Rechte einer Person bedeuten können. Die Behörde wird in mehrfacher Hinsicht beaufsichtigt: 

  • Jede Person, die mit einem sie – oder eine ihr nahestehenden Person – betreffenden Entscheid der KESB nicht einverstanden ist, kann sich an das zuständige Gericht wenden. Meist ist ist dies der Bezirksrat, im Bereich der Fürsorgerischen Unterbringung das Bezirksgericht. Deren Entscheide können an das Obergericht und schliesslich an das Bundesgericht weitergezogen werden.
  • Regelmässig überprüft das Gemeindeamt des Kantons Zürich die Geschäftstätigkeit der einzelnen KESB, insbesondere im Rahmen von Visitationen. Die Tätigkeit des Gemeindeamtes wird seinerseits von politischen Organen des Kantons kontrolliert.

Seitens des Kantons werden regelmässig Aufsichtsberichte über die Tätigkeit der KESB veröffentlicht:

  • Anlässlich eines Pressegesprächs vom 2. Dezember 2014 kam das Gemeindeamt als Aufsichtsbehörde zum Schluss, dass die seit knapp zwei Jahren tätigen KESB voll funktionsfähig seien.
  • Die Geschäftsprüfungskommission des Kantonsrates bestätigte in einem eigenen Bericht im Grundsatz das Fazit der Aufsichtsbehörde. Die KESB seien funktionsfähig und die gesetzten Ziele mehrheitlich erreicht worden. Verbesserungspotenzial bestehe insbesondere bei der Kommunikation zwischen KESB und Gemeinden.
  • In einer ersten Einschätzung zu den Kindstötungen in Flaach teilte die Direktion der Justiz und des Innern am 23. Januar 2015 im Rahmen eines Zwischenberichtes mit, dass die KESB Winterthur-Andelfingen nachvollziehbar und vertretbar gehandelt habe.
  • Der Aufsichtsbericht 2014 bestätigt, dass trotz einer in mehrfacher Hinsicht anspruchsvollen Ausgangslage nach dem knapp zweijährigen Bestehen der neuen Behördenorganisation ein positives Fazit gezogen werden:kann  Die KESB sind funktionsfähig und arbeiten gesetzeskonform.
  • Gemäss zwei unabhängigen Gutachten gibt es keinen ursächlichen  Zusammenhang zwischen der Tötung zweier Kinder durch ihre Mutter und dem Handeln der KESB Winterthur-Andelfingen.
  • Die 13 Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) im Kanton Zürich haben sich 2015 etabliert. Von den früheren Vormundschaftsbehörden übernommene Pendenzen sind weitgehend aufgearbeitet und die Belastungssituation hat sich insgesamt verringert. Dieses Fazit zieht die kantonale Aufsichtsbehörde in ihrem Bericht zum Jahr 2015(Ergänzung vom 16. Juni 2016)