Empfehlungen zur Zusammenarbeit zwischen Ärzteschaft und KESB

Um zu klären, wann und wie eine Ärztin oder ein Arzt eine Meldung bei Gefährdung des Kindswohls an die KESB machen soll, oder wie die Abläufe beim Einholen von Arztberichten sind, haben die KESB und die Ärzteverbände im Kanton Zürich auf Anfang 2018 Empfehlungen zur Zusammenarbeit herausgegeben. 

Ziel dieser Empfehlungen ist es, die Rollen und die Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen Ärztinnen und Ärzten und den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) im Interesse von schutzbedürftigen Kindern und Jugendlichen und hilfsbedürftigen Erwachsenen zu klären. 

Diese Empfehlungen erarbeiteten die Ärztegesellschaft Zürich (AGZ), der Verband Hausärzte Zürich, der Vereinigung Kinderärzte Zürich und der KESB-Präsidienvereinigung Kanton Zürich (KPV) mit Unterstützung der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich.