Mediengespräch mit KESB-Kennzahlen 2015

Seit 2014 ist die Zahl der im Kanton Zürich von den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) angeordneten Massnahmen im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung stabil geblieben. Ende 2015 waren ungefähr gleich viele Kinder und Jugendliche durch die KESB platziert wie drei Jahre zuvor bei der Übernahme von den Vormundschaftsbehörden. Die Zürcher KESB haben Verbesserungen in der Zusammenarbeit mit Gemeinden, Schulen und weiteren Partnern erzielt und arbeiten laufend an ihrer Weiterentwicklung.

Die von den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden im Kanton Zürich erhobenen Kennzahlen erweisen sich insgesamt als stabil. Ende 2013 bestanden 20′863 Massnahmen, hauptsächlich Beistandschaften, ein Jahr danach 21′208, Ende 2015 waren es 21′352. Das entspricht 14,6 Massnahmen pro 1′000 Einwohner. Um das Bevölkerungswachstum bereinigt, sind die Massnahmen seit Ende 2013 um ein halbes Prozent zurückgegangen. Knapp zwei Drittel der Massnahmen betreffen Erwachsene, rund ein Drittel Kinder. Der Bestand an nicht-einvernehmlichen Platzierungen Minderjähriger hat nach einem zwischenzeitlichen Anstieg wieder abgenommen und liegt mit 872 nun auf dem gleichen Stand wie bei der Einführung der KESB. Hatten die KESB 2014 noch in 310 Fällen nach sechs Wochen eine ärztliche Unterbringung in einer Klinik zu überprüfen, war dies im vergangenen Jahr noch bei 250 Personen der Fall. Dies weist darauf hin, dass fürsorgerische Unterbringungen von Erwachsenen in psychiatrischen Kliniken insgesamt weniger lang dauerten. 

«Die Zürcher KESB blicken auf ein herausforderndes Jahr zurück», zog Ruedi Winet, der Präsident der KESB-Präsidien-Vereinigung Kanton Zürich (KPV), des Dachverbands der Zürcher KESB, heute Donnerstag an einem Mediengespräch Bilanz und betonte: «Wir haben aus den Schwierigkeiten der Vergangenheit gelernt und arbeiten laufend an unserer Weiterentwicklung.» In diesem Sinne erarbeitet gegenwärtig eine KESB-interne Arbeitsgruppe Kriterien dafür, wann ein Kind eine Begleitung benötigt, die seine Interessen im Verfahren bei der Behörde vertritt. Das kantonale Gemeindeamt hatte die KESB in der Folge des Falls Flaach angewiesen, in Fällen eines möglichen Obhutsentzugs jeweils zu begründen, wieso sie von der Anordnung einer Kindsvertretung absieht. Ebenfalls auf einem guten Weg ist ein Prozess zur Standardisierung des Abklärungsverfahrens. Diese Arbeit erfolgt gemeinsam mit dem kantonalen Amt für Jugend und Berufsberatung, das die Kinder- und Jugendhilfezentren (kjz) führt. Für den Herbst ist ein Zwischenbericht geplant.

Zusammenarbeit zwischen KESB und Gemeinden als Schlüsselfaktor

Laufend verbessert wird auch die Zusammenarbeit zwischen KESB und Gemeinden. Sie bildet eine wesentliche Voraussetzung für einen erfolgreichen Kindes- und Erwachsenenschutz. Die Gemeinden bilden die Trägerschaft der Behörde und sind für die Finanzierung von Unterstützungsmassnahmen wie z.B. Heimaufenthalten zuständig. Der bundesrechtliche Rahmen und die kantonale Gesetzgebung erlauben ihnen aber wenig Einfluss. Eine Arbeitsgruppe aus dem Gemeindepräsidentenverband des Kantons Zürich (GPV), der KPV und der Sozialkonferenz des Kantons Zürich hat im November 2015 Empfehlungen für eine gute Zusammenarbeit verabschiedet, die nun umgesetzt werden. Darunter sind auch Verbesserungen beim Informationsfluss. «Die gemeinsamen Empfehlungen waren ein wesentlicher Schritt», hielt Jörg Kündig, GPV-Präsident und Gemeindepräsident von Gossau ZH, an der Medienkonferenz fest. «Die Sensibilität der Behördenmitglieder hat sich verbessert.Wir sind aber noch nicht am Ende der gewünschten Entwicklung angekommen, ich wünsche mir noch mehr Miteinbezug. Wo es noch harzt, müssen nun auf lokaler Ebene die nötigen Gespräche geführt werden.Insbesondere die bundesrechtlichen Vollzugsvorgaben müssen noch umsichtiger gestaltet und umgesetzt werden.» 

Auch mit anderen Partnern konnte die KPV Richtlinien für die Zusammenarbeit erarbeiten, insbesondere mit den Schulen, mit der Jugendanwaltschaft und mit den kantonalen Bewährungs- und Vollzugsdiensten. Noch in Arbeit sind Empfehlungen für Verbesserungen bei der Zusammenarbeit mit den Hausärzten und Kinderärztinnen.