Medienmitteilung zu den Kennzahlen 2016

12. Mai 2017

Pro 1000 Einwohnerinnen und Einwohner bestanden im Kanton Zürich Ende 2016 14,4 von einer Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) angeordnete behördliche Massnahmen. Ein Jahr zuvor waren es noch 14,6 gewesen. Gemäss dem Kennzahlenbericht 2016 der KESB-Präsidienvereinigung Kanton Zürich (KPV) konnten die KESB im Kanton Zürich zudem die Pendenzen deutlich reduzieren.

Seit 2014 ist die Zahl der im Kanton Zürich von den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) angeordneten Massnahmen im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung leicht zurückgegangen. Die Bevölkerung im Kanton Zürich wuchs seit Ende 2014 um 2,7 %. Die Anzahl der Personen mit einer durch eine KESB angeordneten Massnahme (in der Regel Beistandschaften) stieg während desselben Zeitraums um 2 % an. Ende 2016 wurde für insgesamt 7‘959 Minderjährige und 13‘671 Erwachsene eine Massnahme geführt. Bezogen auf die Gesamtbevölkerung entspricht dies 14,4 Massnahmen pro 1000 Einwohner und Einwohnerinnen, gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies einen Rückgang um 0,2 und verglichen mit dem Stand Ende 2014 um 0,3 Prozentpunkte. Diese Zahlen stammen aus dem Kennzahlenbericht 2016 der KESB-Präsidienvereinigung Kanton Zürich (KPV), der heute publiziert wird.

Erfolgreicher Pendenzenabbau, Vernetzung bleibt zentral
Erstmals wird in dem jährlich erscheinenden Bericht die Anzahl geführter Verfahren ausgewiesen. Gesamthaft wurden die Pendenzen weiter abgebaut: Die Zahl der laufenden Verfahren war Ende Dezember um 5,8 % tiefer als Anfang Januar. Weiterhin ein grosses Anliegen ist dem KPV die Vernetzung im Kanton, insbesondere mit den Gemeinden. Der KPV wie auch die einzelnen KESB arbeiten auch künftig daran, mit den regionalen und kantonalen Partnerorganisationen offen und vertrauensvoll zusammenzuarbeiten.