Neuer Leitfaden für die Zusammenarbeit zwischen Schulen und KESB

Ein neuer Leitfaden informiert über die Aufgaben und die Verantwortlichkeiten, wenn das Wohl eines Kindes gefährdet scheint. Mit diesem Leitfaden soll die Zusammenarbeit zwischen Schulen und der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) unterstützt werden.

Die Schule spielt beim Kindesschutz eine wichtige Rolle. Denn Lehrpersonen können mit ihren Beobachtungen zur frühen Erkennung einer möglichen Gefährdung eines Kindes beitragen. Da die Schule in solchen Fällen aber nicht in die Erziehungsbefugnis der Eltern oder Erziehungsberechtigten eingreifen darf, sondern einzig die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) dazu berechtigt ist, braucht es Regeln für die Zusammenarbeit zwischen KESB und Schulen. Bereits seit dem 1. Februar 2016 gelten solche Grundsätze. Diese werden nun mit einem neuen Leitfaden ergänzt und konkretisiert.   

Ein Nachschlagewerk für Schule und KESB 
Der Leitfaden ist als Nachschlagewerk konzipiert. Anhand von Beispielen zeigt er auf, wann es für die Schule notwendig sein könnte, eine Meldung an die KESB zu machen und beschreibt, wie die Schulen bei einer Gefährdungsmeldung an die KESB vorgehen können. Dabei wird insbesondere auf die Möglichkeiten und Grenzen des Informationsaustausches zwischen der Schule und der Kindesschutzbehörde aufmerksam gemacht. Mit dem neuen Leitfaden sollen in erster Linie Schulbehörden, Schulleitungen, Lehrpersonen und die weiteren Mitarbeitenden der Schule sowie die Mitarbeitenden der KESB angesprochen werden. 

Ständige Weiterentwicklung 
Der Leitfaden zur Zusammenarbeit zwischen den Schulen und den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) gilt ab 1. Januar 2017. Eine breit abgestützte Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern der Verbände aus dem Schulfeld, der KESB-Präsidienvereinigung, der Justizdirektion und der Bildungsdirektion hat den Leitfaden erarbeitet. Diese Arbeitsgruppe überprüft den Leitfaden jährlich und entwickelt ihn praxisnah weiter.